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Kassensicherungsverordnung 2020 (TSE)

Mit der Kassensicherungsverordnung will der Gesetzgeber Manipulationen im Umgang mit Bargeld verhindern. Seit dem 01.01.2020 dürfen nur noch Kassen mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vertrieben werden. Nach der aktuellen Auslegung der Kassensicherungsverordnung, betrifft diese auch Lodgit Desk, da mit Lodgit Desk Bargeld-Rechnungen und -Belege erstellt werden können. Die TSE kommuniziert bei jedem Geschäftsvorfall mit der Kasse und sichert Daten, so dass diese bei einer späteren Prüfung auswertbar sind.

Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Webseite häufig gestellte Fragen zur Kassensicherungsverordnung beantwortet. Hier heißt es u.a.:

Sind Barverkaufsfunktionen beispielsweise in einer Warenwirtschafts- oder Hotelsoftware per TSE zu schützen?
Nr. 2.1.4 des AEAO zu § 146 definiert: „Ein elektronisches Aufzeichnungssystem ist die zur elektronischen Datenverarbeitung eingesetzte Hardware und Software, die elektronische Aufzeichnungen zur Dokumentation von Geschäftsvorfällen und somit Grundaufzeichnungen erstellt“. Damit sind die fraglichen Systeme eindeutig „elektronisches Aufzeichnungssysteme“. Sobald die Systeme in der Lage sind, bare Zahlungsvorgänge zu erfassen und abzuwickeln, fällt der entsprechende Teil der Software – jedoch nicht das gesamte System – unter die Anforderungen des § 146a AO i.V.m. der KassenSichV.