Zum 31.03.2021 endet in Deutschland die Nichtbeanstandungsfrist beim Fehlen der Anbindung einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) an Abrechnungssysteme mit Kassenfunktion, zu denen auch Hotelsoftware / PMS gehört, wenn damit Barrechnungen erstellt werden können. Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe, die bis dahin noch keine TSE in Betrieb bzw. bestellt haben, um ihre Systeme vor Manipulationen zu schützen, handeln gesetzwidrig und riskieren hohe Strafen sowie eine Steuerschätzung.