Einfachere, einheitliche Meldescheine ab November

ANGEBOT: WEBDESIGN

Günstige Website-Erstellung

Günstige Website-Erstellung mit CONTAO Content Management System:

  • einfach zu bedienen
  • selbst Inhalte einstellen und verändern
  • responsives Design für mobile Geräte
  • inkl. Bildergalerien, Slider, Formulare
  • optionale Einbindung der Online-Systeme

Angebot anfordern

AUSPROBIEREN?

Testen Sie Lodgit Desk

Lodgit Desk Hotelsoftware 30 Tage kostenlos testen:

macOS-Symbol  macOS

Windows-Symbol  Windows

Jetzt Gratis Testen

Einfachere, einheitliche Meldescheine ab November

Ab dem 1. November wird das oft zeitraubende Thema der Meldescheinpflicht für Sie endlich ein wenig vereinfacht. Dann tritt das neue Bundesmeldescheingesetz in Kraft. Unterschiedliche Vorlagen der einzelnen Behörden sind dann nicht mehr nötig, sondern Sie können dann die neue Meldescheinvorlage "Deutschland" in Lodgit Desk auswählen und nutzen. 

Folgende Daten müssen künftig auf dem Meldeschein enthalten sein: 

  • Vor- und Nachname des Gastes
  • Lediglich die Anzahl der mitreisenden Angehörigen
  • Datum der An- und Abreise
  • Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift des Gastes
  • Bei Gästen aus dem Ausland die Ausweisnummer
  • Bei Reisegruppen lediglich der Name des Reiseleiters
  • Ggf. der Grund der Reise (privat oder geschäftlich) für die Berechnung der Bettensteuer

Diese Daten können Sie von Lodgit schon vorab ausdrucken und dann vom Gast lediglich noch unterschreiben lassen. Zusätzlich können Sie nun auch über den Meldeschein beliebige andere Daten vom Gast abfragen (z.B. wie der Gast auf Ihr Haus aufmerksam geworden ist) oder Zustimmungen einholen (beispielsweise zur Hausordnung, der Verwendung der Mailadresse, ob es sich um eine Geschäftsreise handelt o.ä.)

Die Aufbewahrungsfrist für die Scheine ist nun auch deutschlandweit einheitlich geregelt. Nach der Abreise des Gastes müssen Sie den Schein ein Jahr lang sicher aufbewahren, sodass er jederzeit von Behörden eingesehen werden kann, nicht aber von unbefugten Dritten. Nach Ablauf der Frist müssen die Meldescheine binnen drei Monaten vernichtet werden. 

Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesministerium des Inneren oder in der AHGZ.

Zurück

Zurück