Zum Inhalt springen

Logit Desk-Lizenzen wieder förderfähig!

Überbrückungshilfe IV – Lodgit Desk-Lizenzen wieder förderfähig

Das Bundesprogramm „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ führt mit der Überbrückungshilfe IV Fördermaßnahmen für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.3.2022 fort. Gefördert werden weiterhin Unternehmen, die schwer von der Corona-Pandemie betroffen sind. Dazu zählen insbesondere wieder das Gastgewerbe und die Hotellerie.

Haben Sie einen Umsatzrückgang von 30% oder mehr gegenüber dem Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen, sind Sie generell antragsberechtigt. Bezuschusst werden betriebliche Fixkosten, worunter auch Lizenzgebühren für Software fallen.

Investieren Sie im Förderzeitraum in eine Lizenzverlängerung von Lodgit Desk sowie unserer Zusatzmodule. Lassen Sie sich vom Staat beim Erwerb einer technisch Sicherheitseinrichtung (TSE) unterstützen. Sichern Sie die digitale Zukunft Ihres Beherbergungsbetriebs!

Sprechen Sie jetzt Ihre Steuerberaterin an – Anträge können bis zum 30. April 2022 gestellt werden.

Informieren Sie sich im FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe IV“.