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Arbeiten Sie KassenSichV-Konform?

Zum 31.03.2021 endet in Deutschland die Nichtbeanstandungsfrist beim Fehlen der Anbindung einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) an Abrechnungssysteme mit Kassenfunktion, zu denen auch Hotelsoftware und PMS gehören, wenn damit Barrechnungen erstellt werden können. Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe, die bis dahin noch keine TSE in Betrieb bzw. bestellt haben, um ihre Systeme vor Manipulationen zu schützen, handeln gesetzwidrig und riskieren hohe Strafen von bis zu 25.000 Euro. Zudem wird dem Finanzamt die Möglichkeit eröffnet, ihre Umsätze zu schätzen.

Sind Barverkaufsfunktionen beispielsweise in einer Warenwirtschafts- oder Hotelsoftware per TSE zu schützen?
Nr. 2.1.4 des AEAO zu § 146 definiert: „Ein elektronisches Aufzeichnungssystem ist die zur elektronischen Datenverarbeitung eingesetzte Hardware und Software, die elektronische Aufzeichnungen zur Dokumentation von Geschäftsvorfällen und somit Grundaufzeichnungen erstellt“. Damit sind die fraglichen Systeme eindeutig „elektronisches Aufzeichnungssysteme“. Sobald die Systeme in der Lage sind, bare Zahlungsvorgänge zu erfassen und abzuwickeln, fällt der entsprechende Teil der Software – jedoch nicht das gesamte System – unter die Anforderungen des § 146a AO i.V.m. der KassenSichV.
Quelle.

Sollten Sie also die Lodgit Desk Hotelsoftware in Deutschland noch ohne TSE nutzen, sollten Sie schnellstmöglich handeln. Der Kauf einer zertifizierten TSE-Hardware von Epson ist bereits seit längerem auf unserer Website möglich.
Diese funktioniert im Zusammenspiel mit dem Zusatzmodul “Schnittstelle: Kassensicherung (DE: KassenSichV… )”, welches Sie in unserem Lizenzshop zu Ihrer bestehenden Lodgit Desk Lizenz für nur 12 EUR monatlich dazu buchen können.